- Jeder Mieter ist verantwortlich für die von ihm verursachten Schäden am Haus, Schützenstube, Mobiliar und Umgebung.
- Im ganzen Schützenhaus gilt ein striktes Rauchverbot!
- Der Mieter verpflichtet sich, zum Mietobjekt Sorge zu tragen und vor dem verlassen die benützten Örtlichkeiten aufzuräumen und das Mietobjekt gereinigt abzugeben. Abfallsäcke, Flaschen und
leere Gebinde dürfen nicht deponiert werden, diese sind mit nach Hause zu nehmen. Signalisationen an Wegkreuzungen und Wegrändern mittels Ballone, Wegweiser und dergleichen sind unmittelbar nach
Abschluss des Anlasses zu entfernen.
- An bestehenden Anlagen dürfen keine Veränderungen durchgeführt werden.
- Abtrocknungstücher und Reinigungsmaterial sind vom Mieter selber mitzubringen.
- Bei ungenügender Reinigung kann eine umgehende Nachreinigung verlangt werden.
- Bei Verlust vom Schlüssel haftet der Mieter für den vollen Schaden des Ersatzschlüssels oder der Schliessanlage!
- Der Schwedenofen ist ausser Betrieb und darf nicht verwendet werden.
- Der Einsatz von Generatoren und Scheinwerfern etc. nicht gestattet.
- In der Schützenstube sind folgende Geräte verboten:
- Gas- und Holzkohlegrill
- Zusätzliche Kochmöglichkeiten (ausgenommen Raclette-Ofen und Fondue-Rechaud)
- Die Benützung von Heftklammern, Nägel und doppelseitigen Kleber
- Ebenfalls ist es verboten, vor, in und um das Schützenhaus offene Feuer zu entfachen
- Es ist grundsätzlich verboten bei einem Anlass im Schützenhaus Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen!
- Es ist ferner unstatthaft, Zelte, gerüstähnliche Vorbauten und dergleichen beim Schützenhaus aufzustellen oder anzubringen. Das Gebäudeeigene Vorzelt ist nur für Vereinsinterne Verwendungen
gedacht, daher gehört es nicht in den Mietumfang.
- Vor dem Verlassen des Schützenhauses sind sämtliche Fenster und Türen zu schliessen, das Licht ist zu löschen. Der Kochherd und die Abwaschmaschine sind auszuschalten.
- Die Mieterschaft hat die Bestimmungen des Gastwirtschaftsgesetzes des Kantons Thurgau zu befolgen. Die Vereinigten Schützen Langdorf-Kurzdorf lehnen jede Haftung bei Konflikten mit dem
Wirtschaftsgesetz ab.
- Die Vereinigten Schützen Langdorf-Kurzdorf haften nicht für Unfälle in der von Ihnen Gemieteten Anlage.
- Bei der Auflösung oder nicht Antritt des Mietvertrages wird Ihnen Fr. 50.- für Umtriebe in Rechnung gestellt.
- Es dürfen keine öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden.
- Die Getränke können vom Mieter selber eingekauft werden.
- Der Raum steht nicht zur Verfügung für Anlässe welche gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen. Insbesondere sind Feste/Versammlungen mit radikalem Hintergrund verboten.
Frauenfeld, im Februar 2019