Jede Waffe gilt als geladen zu betrachten, bevor man sich vom Gegenteil überzeugt hat!
Die Munition muss im Schiesstand bezogen werden, der Gebrauch von fremderworbener Munition ist untersagt. Die Kosten belaufen sich auf -.50 Fr. pro Schuss.
Vor Eintritt in das Schützenhaus:
Vor Eintritt in das Schützenhaus:
Das Gewehr wird gemäss Reglement GS 07 (Grundschulreglement 07) in der Sicherheitsstellung getragen.
Das Gewehr wird nach Eintritt in das Schützenhaus unverzüglich in die vorhandenen Abstellrechen deponiert, bevor das Magazin abgespitzt wird.
Nachdem das Gewehr deponiert wurde, wird das Magazin mit der erhaltenen Munition gefüllt und bleibt auf Mann.
...werden keine Manipulationen an der Waffe vorgenommen!
Das Laden und Feuern wird durch den Schiessleiter am Mikrofon befohlen und werden nur dann durchgeführt.
Sobald das Schiessen beendet wurde, entfernt der Schütze selbständig das leere Magazin und entlädt die Waffe. Der Schütze bleibt in der Liegeposition, bis sich ein Schiessleiter davon überzeugt hat, dass er keine Munition mehr auf Mann hat und ihm die Erlaubnis gibt aufzustehen. Sollte der Schütze in diesem Moment nicht abgefeuerte Munition besitzen, kann er diese noch Straffrei abgeben (Munitionsbefehl).